Leistungsbeschreibung


Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.

Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

Die Stadt Ludwigslust gibt folgende Prüfungstermine für das Kalenderjahr 2024 bekannt:

1. Samstag, den 19.10.2024 - 10.00 Uhr im Rathaussaal
2. Samstag, den 16.11.2024 - 10.00 Uhr im Rathaussaal

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

An wen muss ich mich wenden?


Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Schriftlicher Antrag - dieser ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.

Welche Gebühren fallen an?


Die Prüfung ist gebührenpflichtig:

  • für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
  • für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?


Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Pürfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich nachzuweisen.

Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher auf Kosten des Antragstellers hinzuziehen (für Teilnehmer, die die russische Sprache beherrschen, werden zweisprachige Fragebögen verwendet).

Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in M-V teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Monika Matera