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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen


Leistungsbeschreibung

Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Die Hundesteuerersatzmarke wird im Servicebereich Finanzen, Abteilung Steuern beantragt.

Für die Hundesteuerersatzmarke fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigslust eine Gebühr von 3,00 EUR an.

Sie können die Hundesteuerersatzmarke persönlich, schriftlich oder online beantragen.