Leistungsbeschreibung


Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Hundesteuerersatzmarke wird im Servicebereich Finanzen, Abteilung Steuern beantragt.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Hundesteuerersatzmarke fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigslust eine Gebühr von 3,00 EUR an.

Hinweise / Besonderheiten


Sie können die Hundesteuerersatzmarke persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger