Leistungsbeschreibung


Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Der von der Stadt Ludwigslust ausgestellte Wohnberechtigungsschein (WBS) gilt nur innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.

An wen muss ich mich wenden?


örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Wohngeldbehörde

Stadt Ludwigslust

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Tel.  03874 526-199

Fax  03874 526-109

E-Mail: wohngeld@ludwigslust.de

Voraussetzungen


Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren jährliches Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Welche Gebühren fallen an?


Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

Was sollte ich noch wissen?


Weiterführende Informationen erhalten Sie über das

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V - Wohnraumförderung