Leistungsbeschreibung


Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Den Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bzw. eines beglaubigten Registerauszuges können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt stellen.

Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.   

An wen muss ich mich wenden?


Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, die die Eheschließung beurkundet hat.

Nur bei Nachbeurkundung:

Sie stellen den Antrag bei einem Standesamt, das die im Ausland geschlossene Ehe in dem von ihm geführten Eheregister nachbeurkundet hat.

Voraussetzungen


Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • die Personen, auf die sich ein Registereintrag bezieht,
  • deren Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?


  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Fortführungsfrist des Eheregisters beträgt 80 Jahre. Anschließend können keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich einfache Urkunden nach den archivrechtlichen Vorschriften ausgestellt werden.

Kontakt
Standesamt
Kontaktpersonen

  • Standesbeamtin Frau Svenja Unger
  • Standesbeamtin Frau Beate Ott
  • Standesbeamtin Frau Dorena Beyer