Leistungsbeschreibung


Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.

Welche Gebühren fallen an?


Spezielle Hinweise

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch


eGo M-V

Fachlich freigegeben am


13.05.2022

Hinweise / Besonderheiten


Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger