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Hundesteuer - Änderung der Daten des Hundehalters melden

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Leistungsbeschreibung

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

Spezielle Hinweise

Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.