Hundesteuer - Änderung der Daten des Hundehalters melden
Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise
Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Hinweise / Besonderheiten
Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online mitteilen.
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