Leistungsbeschreibung


Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. eines beglaubigten Registerauszuges können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt stellen.

Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.   

An wen muss ich mich wenden?


Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

Voraussetzungen


Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

Welche Gebühren fallen an?


  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Fortführungsfrist des Lebenspartnerschaftsregisters beträgt 80 Jahre. Anschließend können keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich einfache Urkunden nach den archivrechtlichen Vorschriften ausgestellt werden.

Kontakt
Standesamt
Kontaktpersonen

  • Standesbeamtin Frau Svenja Unger
  • Standesbeamtin Frau Beate Ott
  • Standesbeamtin Frau Dorena Beyer