Leistungsbeschreibung


Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Sie haben die Möglichkeit den Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

An wen muss ich mich wenden?


die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle


die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Spezielle Hinweise

Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust

Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Voraussetzungen


keine

Welche Gebühren fallen an?


keine

Bearbeitungsdauer


Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?


Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern (BMI)

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am


04.11.2015
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Menia Sulimma
  • Sachbearbeiterin Frau Kristin Grunau