Leistungsbeschreibung


Ist der Personalausweis oder Reisepass abhandengekommen, also unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Dokuments anzuzeigen.

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich zu sperren. Dies kann, wenn Sie mit Hauptwohnung oder Alleiniger Wohnung in Ludwigslust oder einem der Ortsteile gemeldet sind, im Einwohnermeldeamt der Stadt Ludwigslust erfolgen oder telefonisch über die gebührenfreie Sperrhotline 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

An wen muss ich mich wenden?


Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

Außerhalb Deutschlands:
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?


Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.

Die Gebühren für die Ausstellung neuer Dokumente können Sie § 1 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) bzw. § 15 der Passverordnung (PassV) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Hinweise / Besonderheiten


Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein vorläufiger Personalausweis (sofortige Mitnahme, Gültigkeit höchstens 3 Monate) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (sofortige Mitnahme, Gültigkeit höchstens 1 Jahr) oder
  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) 

ausgestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bei der Stadt Ludwigslust in der Regel 2 - 3 Wochen. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses in der Regel 4 Wochen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Menia Sulimma
  • Sachbearbeiterin Frau Kristin Grunau