Verlusterklärung eines Personalausweises/Reisepasses
Verlusterklärung eines Personalausweises/Reisepasses
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.
Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
Ist der Personalausweis oder Reisepass abhandengekommen, also unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Dokuments anzuzeigen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich zu sperren. Dies kann, wenn Sie mit Hauptwohnung oder Alleiniger Wohnung in Ludwigslust oder einem der Ortsteile gemeldet sind, im Einwohnermeldeamt der Stadt Ludwigslust erfolgen oder telefonisch über die gebührenfreie Sperrhotline 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich zu sperren. Dies kann, wenn Sie mit Hauptwohnung oder Alleiniger Wohnung in Ludwigslust oder einem der Ortsteile gemeldet sind, im Einwohnermeldeamt der Stadt Ludwigslust erfolgen oder telefonisch über die gebührenfreie Sperrhotline 116 116 . Aus dem Ausland wählen Sie +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bei der Stadt Ludwigslust in der Regel 2 - 3 Wochen.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit die Verlustanzeige online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Außerhalb Deutschlands:
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Zuständige Stelle
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.
Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.
Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Die Gebühren für die Ausstellung neuer Dokumente können Sie § 1 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) bzw. § 15 der Passverordnung (PassV) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Hinweise / Besonderheiten
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein vorläufiger Personalausweis (sofortige Mitnahme, Gültigkeit höchstens 3 Monate) oder
- ein vorläufiger Reisepass (sofortige Mitnahme, Gültigkeit höchstens 1 Jahr) oder
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden)
ausgestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bei der Stadt Ludwigslust in der Regel 2 - 3 Wochen. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses in der Regel 4 Wochen.