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Nebenwohnung abmelden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Spezielle Hinweise

Sie können die Abmeldung der Nebenwohnung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen. 

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Spezielle Hinweise

Ziehen Sie aus einer Ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und beziehen keine neue Wohnung, so haben Se dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. 

Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust

Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

Es fallen keine Gebühren an.

Es fallen keine Gebühren an.

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.