Leistungsbeschreibung


Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Soweit die Auskunft nicht über das Internet eingeholt wird, ist die Meldebehörde zuständig, in der die Person wohnt, zu der eine Auskunft eingeholt wird.

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Meldebehörde Ludwigslust

Schloßstraße 41

19288 Ludwigslust

Frau Kristin Grunau

Tel. 03874 526-185

Fax 03874 526-109

E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de

Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

 Frau Menia Sulimma

 Tel. 03874 526-186

 Fax 03874 526-109

 E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de

 Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Um eine Person eindeutig ermitteln zu können, ist es notwendig, dass Sie mindestens drei Suchkriterien (z.B. Familienname, Vorname, frühere Anschrift bzw. Geburtsdatum) angeben.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die ersuchten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Sollten Sie neben der Anschrift einer Person weitere Daten benötigen, müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an dieser Auskunft nachweisen. 

Bei persönlicher Vorsprache halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.

Welche Gebühren fallen an?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

  • 8,00 € für eine einfache Melderegisterauskunft
  • 10,00 € für eine erweiterte Melderegisterauskunft
  • 2,60 € für eine automatisierte Melderegisterauskunft 

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Antragsformular / Onlinedienst

Achtung!! Um diese automatisierte Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Nutzer im Servicebereich anmelden. Sollten Sie noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen, ist eine vorherige einmalige Registrierung am Portal erforderlich. Mit der einmaligen Registrierung am Portal erhalten Sie automatisch auch Nutzungsrechte für alle weiteren anmeldepflichtigen Services.

zur einfachen Melderegisterauskunft

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Menia Sulimma
  • Sachbearbeiterin Frau Kristin Grunau