Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mithilfe des Online-Ausweises (auch Online-Ausweisfunktion genannt) können Sie sich sicher und bequem bei Unternehmen und Behörden online ausweisen.
Sie benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.
Der PIN-Rücksetzbrief kann online bestellt werden und enthält eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird Ihnen an Ihre auf dem Personalausweis angegebene Meldeanschrift (Hauptwohnung) gesandt.
Alternativ können Sie die Entsperrung auch jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) persönlich in der Personalausweisbehörde vornehmen. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
An wen muss ich mich wenden?
Der PIN-Rücksetzbrief wird auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de bestellt.
Welche Gebühren fallen an?
- Für den PIN-Rücksetzbrief fallen keine Gebühren an.
- Für die nachträglich Aktivierung durch die Personalausweisbehörde fallen 6,00 € Gebühren an.