Leistungsbeschreibung


Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel sicher zu stellen.

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern stellt einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung. Sie können auch über die kostenlose* Hotline 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragen. Die notdienstbereiten Apotheken werden zusätzlich in der lokalen Presse veröffentlicht.

*nur aus dem deutschen Festnetz

Welche Unterlagen werden benötigt?


Falls Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, denken Sie bitte daran es mitzunehmen.
Ansonsten benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?


Grundsätzlich fallen keine Kosten an, jedoch können Apotheken bei ihrer Inanspruchnahme in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6:00 Uhr und ab 14:00 Uhr einen zusätzlichen Betrag von EUR 2,50 berechnen.

Was sollte ich noch wissen?


Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.