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Hausnummer - Neuantrag, Änderung


Leistungsbeschreibung

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

entsprechend der Satzung der Gemeinde

Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

26.07.2016