Leistungsbeschreibung


Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Zuständige Stelle


Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Welche Gebühren fallen an?


entsprechend der Satzung der Gemeinde

Anträge / Formulare


Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer

Fachlich freigegeben durch


Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am


26.07.2016
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Bauverwaltung, Altstadtsanierung und Denkmalschutz Frau Ehrecke