Hundesteuer abmelden
Hundesteuer abmelden
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Stadt Ludwigslust Steuern und Abgaben Schloßstraße 38 19288 Ludwigslust |
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Frau Sophie Rödiger Tel. 03874 526-144 Fax 03874 526-109 E-Mail: steuern@ludwigslust.de Raum: 119 |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.
Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust geregelt und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung