Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde, in ein anderes Amt oder in eine andere Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde, der früheren Stadt oder dem früheren Amt abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
An wen muss ich mich wenden?
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Die Gewerbeabmeldung ist immer dort vorzunehmen, wo das Gewerbe angemeldet wurde.
Gewerbeamt Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Andrea Enzmann
Tel. 03874 526-196
Fax 03874 526-109
E-Mail: gewerbe@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.
Welche Gebühren fallen an?
Laut GewKostV wird für eine Gewerbeanmeldung Gebühren von 32 € erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/ Betriebsauflösung fällig.
Anträge / Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.