Leistungsbeschreibung


Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Wenn Sie in der Stadt Ludwigslust und den Ortsteilen einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Stadt Ludwigslust

Steuern und Abgaben

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger

Tel. 03874 526-144

Fax 03874 526-109

E-Mail: steuern@ludwigslust.de 

Raum: 119

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

  • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
  • bei persönlicher Vorsprache zusätzlich den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterscheidlich. Bei der Stadt Ludwigslust beträgt die Steuer im Kalenderjahr:

  • für den 1. Hund 50,00 €
  • für den 2. Hund 100,00 €
  • für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
  • für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 310,00 €

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Wer im Gebiet der Stadt Ludwigslust einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € ausgehändigt. 

Hinweise / Besonderheiten


Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger