Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.

An wen muss ich mich wenden?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Stadt Ludwigslust

Steuern und Abgaben

Schloßstraße 38

19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger

Tel. 03874 526-144

Fax 03874 526-109

E-Mail: steuern@ludwigslust.de 

Raum: 119

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.

Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?


keine

Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spezieller Hinweis für Ludwigslust

Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust geregelt und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Hinweise / Besonderheiten


Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache, schriftlich oder online vorgenommen werden.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger