Leistungsbeschreibung


Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Spezielle Hinweise

Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

  • Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
  • Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
  • Hunde an Bord von Binnenschiffen
  • Dienstwachhunde
  • Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
  • Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
  • Schutzhunde
  • Zuchthunde

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Zuständige Stelle


Spezielle Hinweise

Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezielle Hinweise

Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?


Spezielle Hinweise

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

Was sollte ich noch wissen?


Spezielle Hinweise
Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Fachlich freigegeben durch


eGo M-V

Fachlich freigegeben am


13.05.2022

Hinweise / Besonderheiten


Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger