Hundesteuer Ermäßigung
Hundesteuer Ermäßigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Schutzhunde
- Zuchthunde
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
Hinweise / Besonderheiten
Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online beantragen.