Hundesteuer Ermäßigung
Hundesteuer Ermäßigung
Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Schutzhunde
- Zuchthunde
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust Steuern und Abgaben Schloßstraße 38 19288 Ludwigslust |
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Frau Sophie Rödiger Tel. 03874 526-144 Fax 03874 526-109 E-Mail: steuern@ludwigslust.de Raum: 119 |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung
Was sollte ich noch wissen?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust