Leistungsbeschreibung


Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Spezielle Hinweise

Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

  • Blindenbegleithunde.
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.
  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
  • Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden. 

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Sie können die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Zuständige Stelle


Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

Spezielle Hinweise

Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezielle Hinweise
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BI", "aG", oder "H" 
  • ärztliches Zeugnis

Welche Gebühren fallen an?


Spezielle Hinweise

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch


eGo M-V

Fachlich freigegeben am


13.05.2022

Hinweise / Besonderheiten


Sie können die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Steuern Frau Sophie Rödiger