Hundesteuer Befreiung
Hundesteuer Befreiung
Leistungsbeschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- Blindenbegleithunde.
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
- Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust Steuern und Abgaben Schloßstraße 38 19288 Ludwigslust |
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Frau Sophie Rödiger Tel. 03874 526-144 Fax 03874 526-109 E-Mail: steuern@ludwigslust.de Raum: 119 |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BI", "aG", oder "H"
- ärztliches Zeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Spezieller Hinweis für Ludwigslust
§ 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung