Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Leistungsbeschreibung
Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Hundesteuerersatzmarke fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigslust eine Gebühr von 3,00 EUR an.